Das Amtsgericht Sigmaringen hat einen 52-jährigen Mann wegen einer nicht angemeldeten Kundgebung vor dem Haus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt. Der Mann soll vor einer Woche einen Aufmarsch in der Nähe von Kretschmanns Wohnhaus im Sigmaringer Stadtteil Laiz angeleitet haben. Dabei hatten die Demonstranten eine Absperrung überwunden. Kretschmann war zum Zeitpunkt der Kundgebung nicht anwesend.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche nach einem schnellen Ermittlungserfolg ein beschleunigtes Verfahren gegen den Mann eingeleitet. Als Begründung für die schnelle Anklage verwies ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hechingen auf die bundesweiten Demonstrationen von Impfgegnern vor den Wohnhäusern von Politikern.
Der Angeklagte war nicht zur Verhandlung erschienen, deshalb erging das Urteil durch einen Sitzungsstrafbefehl. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.