Rund vier Wochen nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern den Mordvorwurf gegen einen der beiden Verdächtigen fallengelassen. Der Haftbefehl gegen den 32-Jährigen bleibe aber wegen gewerbsmäßiger Wilderei und Strafvereitelung bestehen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Sie geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der 38-jährige Haupttäter allein schoss.
Er soll fünf Schüsse abgegeben haben. Ihm wird neben Mord ebenfalls gewerbsmäßige Wilderei vorgeworfen. Nach Angaben der Ermittler schweigt er weiterhin zu den Tatvorwürfen. An den beiden beschlagnahmten Tatwaffen seien keine Fingerabdrücke des 32-Jährigen feststellbar gewesen. Allein der 38-Jährige habe seine Spuren darauf hinterlassen.
Bei dem ursprünglich erhobenen Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes waren die Ermittler nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass bei der Dynamik des Geschehens nicht einer allein die tödlichen Schüsse aus zwei verschiedenen Waffen habe abgeben können. Eines der beiden Gewehre müsse nach jedem Schuss auseinandergeklappt und neu geladen werden. Der getötete Beamte selbst habe mindestens 14 Schüsse abgegeben.
Ermittlungen zu den Lebensläufen ergaben laut Staatsanwaltschat, dass der 38-Jährige ein „sehr guter Schütze“ sei und sein Jagdgewehr sehr schnell habe nachladen können. Er habe Schießerfahrung und mit Unterbrechung zwischen 2008 und 2012 seit 1999 einen Jagdschein. Dieser lief im März 2020 aus und wurde nicht verlängert. Zu diesem Zeitpunkt seien keine Waffen mehr auf seiner Waffenerlaubnis eingetragen gewesen.
Bei dem 32-Jährigen hätten sich hingegen keine Hinweise auf eine Schießpraxis ergeben. Er habe weder einen Waffenschein noch einen Jagdschein. Diese habe er auch in der Vergangenheit nie besessen.
Blutproben der beiden Männer hätten keine Hinweise auf Alkoholkonsum ergeben. Der Kastenwagen, in dem die Kadaver von 22 geschossenen Rehen und Hirschen entdeckt wurden, war im vergangenen Sommer speziell für den Transport solcher Wildmengen umgebaut worden.
Eine erste Aussage habe der 32-Jährige am 18. Februar ergänzt. Demnach soll der 38-Jährige mit Hilfe eines Nachtsichtgeräts vom Auto aus auf ein Wildschwein geschossen haben. Der 32-Jährige habe in der Nacht beim Abtransport des Wilds geholfen. Ausgerüstet mit einer Wärmebildkamera, sei er das geschossene Wildschwein auf einem angrenzenden Feld holen gegangen und zum Kastenwagen zurückgekehrt. Zu diesem Zeitpunkt sei die Polizeistreife eingetroffen.
Der 29-jährige Beamte sei am Streifenwagen gewesen und habe gefunkt. Der Hauptverdächtige habe zur 24-jährigen Polizistin gesagt, dass er die bei der Kontrolle verlangten Dokumente holen wolle. Als die ersten Schüsse fielen, habe sich der 32-Jährige im Straßengraben in Deckung gebracht.
Weiterhin unklar sei, wie die Tatwaffen in den Besitz des 38-Jährigen kamen. Das Jagdgewehr und die Schrotflinte seien auf der Waffenbesitzkarte eines Dritten eingetragen. Ob dieser damit gegen das Waffengesetz verstieß, werde noch ermittelt.
Die 24 Jahre alte Polizistin und ihr 29-jähriger Kollege waren am 31. Januar im Landkreis Kusel bei einer Verkehrskontrolle erschossen worden. Gegen zwei tatverdächtige Männer wurde einen Tag später Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes erlassen. Laut den Ermittlern wollten sie damit eine vorangegangene Wilderei verdecken. Die Tat löste großes Entsetzen aus. Hunderte Menschen nahmen an den Beerdigungen der beiden Polizisten teil.