Die SPD rechnet bei dem geplanten neuen Infektionsschutzgesetz noch mit Veränderungen. „Ich glaube, dass es wahrscheinlich Präzisierungen noch wird geben müssen“, sagte Fraktionschef Rolf Mützenich am Donnerstag vor einer Sonder-Fraktionssitzung in Berlin. Einen großen Veränderungsbedarf sehe er jedoch nicht.
Das neue Gesetz soll kommende Woche beschlossen werden und ab dem 20. März gelten. Es sieht den Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen vor, was teilweise auf Kritik stößt. Mützenich räumte ein, dass es um den Infektionsschutz ein hartes Ringen „insbesondere mit der FDP“ gegeben habe, die für möglichst weitgehende Lockerungen eintritt. Das Ergebnis sei nun, den Ländern mehr Handlungsspielraum zu geben.
Mützenich wies darauf hin, dass es weiterhin einen „Basisschutz“ geben werde, „insbesondere wenn die Infektionszahlen steigen und das tun sie ja gerade“. Dies solle sicherstellen, dass „der Schutz der Allgemeinheit erhalten bleibt“.
Mützenich bekräftigte, dass kommende Woche im Bundestag auch über die vorliegenden Gesetzentwürfe zur allgemeinen Impfpflicht beraten werden soll. Nach der ersten Lesung im Parlament sollten diese dann „zusammengeführt werden“, kündigte er an.
„Wir brauchen die allgemeine Impfpflicht, um im Herbst nicht wieder in eine Situation zu kommen, wo wir dann auch Grundrechte einschränken müssen“, warnte Mützenich. Diese sei daher aus seiner Sicht „unbedingt notwendig“. Eine Entscheidung im Bundestag über die allgemeine Impfpflicht ist für Anfang April vorgesehen.