Bayern nennt Hotspotregelung wegen vager Voraussetzungen nicht praktikabel

Markus Söder - Bild: Bayerische Staatskanzlei
Markus Söder - Bild: Bayerische Staatskanzlei

Die bayerische Landesregierung hat das neue Infektionsschutzgesetz und die darin formulierte Hotspotregelung als „unzulänglich“ kritisiert. Wenn alles so bliebe wie derzeit vorgesehen ließen sich jenseits von Hotspots keine Schutzmaßnahmen mehr ergreifen, sagte der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Die Hotspotregelung sei außerdem nicht praktikabel, weil die Voraussetzungen für das Festlegen eines Hotspots sehr vage formuliert seien.

Herrmann kündigte an, dass Bayern von der bis zum 2. April möglichen Übergangsregelung für Corona-Maßnahmen Gebrauch machen wolle und damit auch Beschränkungen wie 2G- und 3G-Regeln bleiben. Allerdings werde es einige Lockerungen der bisherigen Regelungen geben.

So soll das derzeit noch geltende Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten entfallen. Auch die Kapazitäts- und Personenobergrenzen sowie die Sonderregeln für Gottesdienste sollen entfallen. Außerdem soll ab dem 21. März die Maskenpflicht am Platz an Grund- und Förderschulen wegfallen.

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