Der russische Staatssender RT darf sein Programm in Deutschland vorerst weiter nicht verbreiten. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte einen Eilantrag gegen das Sendeverbot ab, wie es am Freitag erklärte. Der entsprechende Bescheid der Landesmedienanstalt sei aller Voraussicht nach rechtmäßig, hieß es. (Az. VG 27 L 43/22)
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte die Verbreitung des Rundfunkprogramms Anfang Februar verboten, weil RT keine Zulassung dafür hatte. Dagegen zog der Sender vor Gericht, das den Erlass einer einstweiligen Anordnung nun ablehnte.
RT hatte argumentiert, dass es selbst das Programm nicht veranstalte und daher keine Zulassung brauche. Dem folgte das Gericht aber nicht. RT biete das Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung an, erklärte es. Es komme nicht darauf an, dass ein wesentlicher Teil der Programminhalte nicht von RT DE selbst, sondern von einem russischen Fernsehsender produziert werde.
Laut Medienstaatsvertrag brauchen private Veranstalter für Rundfunkprogramme eine Zulassung, wie das Gericht weiter mitteilte. Dabei ging es nur um den Eilantrag – die grundsätzliche Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Die Landesmedienanstalt reagierte erfreut auf den am Donnerstagabend gefallenen Gerichtsbeschluss. „Rundfunk in Deutschland braucht eine Lizenz – darüber kann sich auch RT DE nicht hinwegsetzen“, erklärte Direktorin Eva Flecken.
Die Medienanstalt teilte weiter mit, dass RT DE sich an das Verbot nicht gehalten habe. Das Programm sei über einige Websites weiter verfügbar. Ein zuvor verhängtes Zwangsgeld von 25.000 Euro solle nach der Gerichtsentscheidung nun durch das Finanzamt eingetrieben werden. Zudem werde ein neues Zwangsgeld von 40.000 Euro verhängt, das bis Ende März gezahlt werden müsse.
Am Freitag entzog auch Großbritannien RT die Sendelizenz. Der Sendestopp gelte „ab sofort“, gab die britische Medienaufsicht Ofcom bekannt. Die EU hatte russischen Staatsmedien bereits Anfang des Monats verboten, ihre Inhalte zu verbreiten.