Die rund drei Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrente können mit deutlich höheren Bezügen rechnen. Die Anhebung könnte bis zu 7,5 Prozent betragen und soll ab 1. Juli 2024 ausgezahlt werden: Dies sieht ein Gesetzentwurf von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) vor, der am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin vorlag.
Heil sagte dazu dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Mit dem Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente machen wir deutlich: Wir stehen auch in diesen Zeiten an der Seite derjenigen, die wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können.“ Die Maßnahme sei „ein wichtiger Beitrag gegen Altersarmut“.
Die Erwerbsminderungsrente können Menschen bekommen, die noch nicht im Rentenalter sind, aber aus medizinischen Grünen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
Die Anhebung der Bezüge kann sich auf bis zu 7,5 Prozent summieren. In dem Gesetzentwurf heißt es dazu: „Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft.“
Die Bezüge der Erwerbsminderungsrente waren in den vergangenen Jahren bereits deutlich gestiegen. Im Jahr 2014 habe der durchschnittliche Betrag noch bei 628 Euro im Monat gelegen, im Jahr 2020 waren es dann bereits schon 882 Euro, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. „Das Versprechen einer verlässlichen Absicherung im Alter ist einer der Eckpfeiler des Sozialstaates und gehört zum Fundament der Gesellschaft“, heißt es dort weiter.