Neue Gesetze in Deutschland sollen laut einem Zeitungsbericht künftig digital veröffentlicht werden. Wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) am Freitag berichteten, soll durch eine entsprechende Gesetzesvorlage des Bundesjustizministeriums dadurch die bisher notwendige gedruckte Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt überflüssig werden. Die Vorlage ging demnach bereits zur Abstimmung an die übrigen Bundesministerien.
„Wir machen den Rechtsstaat digitaler“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dem RND. „Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt. Das schafft Transparenz und erleichtert auch Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern die alltägliche Arbeit.“ Nicht zuletzt spare die elektronische Verkündung Ressourcen.
„Durch den Wegfall der papiergebundenen Abonnements oder Einzelausgaben des Bundesgesetzblatts kann jährlich ein Papierberg in Höhe von etwa 2,5 Kilometern eingespart werden“, hob der Minister hervor. Buschmann zufolge soll das Gesetz ab 2023 gelten und die amtliche Verkündung von Gesetzen auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Verkündungsplattform im Internet regeln. Dies beschleunige die Verkündung und verbessere den Zugang zu Rechtstexten, sagte der FDP-Politiker.
Bürgerinnen und Bürger können laut Buschmann dann kosten- und barrierefrei auf amtlich verkündete Gesetze und Verordnungen zugreifen. Außerdem könnten die Dokumente frei ausgedruckt, durchsucht und weiterverwendet werden.
Derzeit kann ein Gesetz in Deutschland nur in Kraft treten, wenn es von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, vom Bundespräsidenten unterzeichnet sowie abschließend im Bundesgesetzblatt publiziert worden ist. Einer Umstellung auf eine digitale Veröffentlichung muss laut Bundesjustizministerium eine Änderung von Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz vorausgehen. Der Entwurf für eine solche Grundgesetzänderung werde parallel unter Federführung des Bundesinnenministeriums eingebracht, hieß es in dem Bericht.