In Frankreich dürfen ab sofort bestimmte Gerichtsprozesse gefilmt werden. Die Erlaubnis gelte für Verfahren, die ein öffentliches Interesse haben, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Dekret der Regierung. Eine entsprechende Genehmigung erteilt das Justizministerium. Das öffentliche Interesse kann demnach pädagogische, informative, kulturelle oder wissenschaftliche Gründe haben. Seit 1954 waren Filmaufnahmen von Prozessen in Frankreich grundsätzlich verboten.
Die Filmaufnahmen dürfen laut den neuen Regeln erst veröffentlicht werden, wenn ein Urteil rechtskräftig ist. Die anwesenden Personen können zustimmen, dass sie identifizierbar sind. Ansonsten müssen sie unkenntlich gemacht werden. Dies gilt in jedem Fall für Minderjährige und Sicherheitskräfte.
Die neue Regelung gilt für Gerichtsverhandlungen aller Art, von Scheidungsprozessen bis zu Verhandlungen vor dem Staatsrat. Die Aufnahmen dürfen höchstens fünf Jahre lang ausgestrahlt werden, da es ein Recht auf Vergessenwerden gibt.
In der Vergangenheit gab es nur äußerst wenige Ausnahmen vom grundsätzlichen Filmverbot in Frankreich, etwa beim Prozess gegen den NS-Kriegsverbrecher Klaus Barbie sowie bei den Prozessen zu den Pariser Attentaten 2015.