Nach Verjährung kein Anspruch für Gebrauchtwagenkäufer gegen VW im Abgasskandal
Nach der dreijährigen Verjährungsfrist haben Käufer von gebrauchten VW-Dieseln im Abgasskandal keine Ansprüche mehr gegen den Autobauer. Das Unternehmen habe nämlich von dem Kauf des Gebrauchtwagens von einer dritten Partei nicht profitiert, erklärte der Bundesgerichtshof […]