Absturz beim Fensterln während Ausbildung ist Arbeitsunfall
Das baden-württembergische Landessozialgericht hat den Sturz eines 17-Jährigen vom Dach einer Jugendherberge beim Fensterln als Arbeitsunfall anerkannt. Das Gericht in Stuttgart begründete seine Entscheidung in einer Mitteilung vom Freitag damit, dass die Selbstüberschätzung des jungen […]