Arbeitgeber trägt Beweislast auch bei Kündigung wegen übler Nachrede
Bei einer Kündigung wegen übler Nachrede gelten keine geringeren Anforderungen. Auch hier trägt zunächst der Arbeitgeber die Beweislast, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. Trägt im Streit vor […]