Niedersächsisches Gericht kippt starre 500-Teilnehmer-Regel für Freiluftevents
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die in dem Bundesland geltende strikte Obergrenze von 500 Besuchern bei Veranstaltungen unter freiem Himmel in einem Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Die kategorische Festlegung sei angesichts des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens unangemessen, entschied das […]