Urteil: Berechnungen eines Statikers sind keine Handwerkerleistungen
Statiker sind keine Handwerker. Bei der Steuervergünstigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen können vorausgehende Berechnungen eines Statikers nicht berücksichtigt werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: VI […]