Bundesarbeitsgericht: Betriebsratsschulung auch mit Tablet als „Seminarbeigabe“
Arbeitgeber müssen Schulungen für einen Betriebsrat auch dann bezahlen, wenn es für die Teilnehmer mutmaßlich teure „Seminarbeigaben“ wie etwa ein Tablet gibt. Voraussetzung ist, dass ein vergleichbares Seminar ohne „Beigaben“ andernorts nicht deutlich günstiger zu […]