Verkaufsoffene Sonntage zu Großveranstaltungen unter bestimmten Umständen erlaubt
Zu Großveranstaltungen dürfen ausnahmsweise in einer ganzen Stadt verkaufsoffene Sonntage stattfinden, wenn sich die „Ausstrahlungswirkung“ der Veranstaltung auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt. Außerdem sei Voraussetzung, dass die Zahl der zur Veranstaltung erwarteten Besucher höher sei […]