Atommüllzwischenlager darf nicht in Gewerbegebiet entstehen
Ein Atommüllzwischenlager in einem Gewerbegebiet ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Das Gefahrenpotenzial überschreite den dort zulässigen Störgrad der „nicht erheblichen Belästigung“, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Im hessischen Hanau darf somit kein weiteres Zwischenlager für […]