Was genau bedeutet der Oster-Lockdown genau, Frau Merkel?

Bild: glomex

Bund und Länder haben einen fünftägigen verschärften Lockdown in der Osterwoche mit harten Kontaktbeschränkungen beschlossen. Zusätzlich zu den Osterfeiertagen sollen der Gründonnerstag und der Ostersamstag als „Ruhetage“ mit „Ansammlungsverbot“ definiert werden, heißt es in dem Beschluss, den Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in stundenlangen Beratungen in der Nacht zu Dienstag fassten. Ostergottesdienste mit Präsenzpublikum soll es demnach nicht geben, religiöse Versammlungen sollten nur virtuell abgehalten werden.

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