Wegen eines versuchten Anschlags auf eine ICE-Strecke in Hessen muss der Täter nun endgültig fast zehn Jahre ins Gefängnis. Mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Wiesbaden. (Az: 4 StR 315/21)
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann auf einer Brücke an der ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln-Frankfurt auf einer Länge von etwa 83 Metern die Befestigung einer Schiene gelöst. Dabei habe er damit gerechnet, dass es zu einer Verschiebung des Schienenstranges und schließlich zu der Entgleisung eines ICE-Zuges mit tödlichen Folgen kommen konnte.
Dazu kam es nicht. Der Lokführer eines ICE hatte im März 2020 während der Fahrt über die Theißtalbrücke bei Niedernhausen Veränderungen im Fahrverhalten seines Zuges bemerkt. Die Strecke wurde daraufhin vorübergehend gesperrt. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass die Schrauben fehlten.
Das Landgericht Wiesbaden wertete das Lösen der Schrauben als versuchten Mord und gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr. Es verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten. Der BGH wies die Revision des Mannes nun als unbegründet zurück. Damit ist die verhängte Strafe rechtskräftig.