Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das wegen der Corona-Pandemie beschlossene bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk an Silvester bestätigt. Es lehnte nach Angaben von Dienstagabend mehrere Beschwerden gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom selben Tag ab. Damit kann das per Bundesverordnung erlassene Verkaufsverbot für Raketen und Böller nicht mehr angefochten werden.
Die Richter verwiesen darauf, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Regelung nicht möglich sei. Der mit ihr verfolgte Zweck, eine weitere Belastung der insbesondere wegen der Corona-Pandemie stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern, überwiege in der Folgenabwägung deshalb.
Gegen das Verkaufsverbot waren Pyrotechnikhersteller und -händler sowie ein Käufer vorgegangen. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte darauf entschieden, dass die Regelung in der Sprengstoffverordnung zu dem Verkaufsverbot nicht zu beanstanden sei. Die Maßnahme sei geeignet, die Zahl der durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk verletzten Menschen zu vermindern.
Eine entsprechende Regelung hatte bereits im Vorjahr gegolten. Verbote für das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Gebieten müssen zusätzlich geregelt werden.