Bayern erwägt wegen der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus Änderungen seiner Hotspotregelungen. Es gehe darum, ob der Schwellenwert für einen „echten Hotspot“ erhöht werde, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag in München im Anschluss an eine Sitzung des bayerischen Kabinetts. Derzeit gelten in Landkreisen in Bayern mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 1000 regionale Lockdowns, zu denen etwa die Schließung von Hotels und Gastronomie und das Verbot vieler Veranstaltungen zählen.
Herrmann sagte, es stelle sich die Frage, ob diese Logik aus der bisher dominierenden Delta-Variante des Coronavirus auch zur Omikron-Variante passe. Dies wolle die Landesregierung in den kommenden Tagen beraten und dann in der nächsten Kabinettsitzung in einer Woche umsetzen. Veränderte Schwellenwerte müssten aber wissenschaftlich sinnvoll sein.
Der Staatskanzleichef sagte, womöglich werde dann in Bayern ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 für die Gastronomie die 2G-Plus-Regel eingeführt, anstatt gastronomische Betriebe – wie bisher für Hotspots vorgesehen – zu schließen. Bayern setzt nach den Beschlüssen des Kabinetts anders als andere Bundesländer nicht die in der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz vereinbarte 2G-Plus-Regel für die Gastronomie um.
Herrmann sagte zur Begründung, in Bayern würden schon seit längerem „sehr strenge und strikte Regelungen“ für die Gastronomie gelten. Dabei verwies er auf die Sperrstunde ab 22.00 Uhr und darauf, dass Bars und Diskotheken vollständig geschlossen sind.
Außerdem entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung – nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung. Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben.