Corona: Bundestag schafft Voraussetzungen für neue Quarantäne-Regeln

Bundestag - Bild: Björn/CC BY-NC 2.0
Bundestag - Bild: Björn/CC BY-NC 2.0

Der Bundestag hat die Voraussetzungen für die Umsetzung der jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse zu neuen Quarantäne-Regeln geschaffen. Der Bundestag billigte am Donnerstag die am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossene Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, mit der der Rahmen für die geplanten Neuerungen gesetzt wird. In der Verordnung wird definiert, welche grundsätzlichen Ausnahmen es von Quarantäne und Isolation wegen Impfung oder Genesung gibt.

Umgesetzt werden müssen die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln durch Länderverordnungen, die sich bereits in Vorbereitung befinden. Kontaktpersonen, die geboostert sind, sollen demnach künftig nicht mehr in Quarantäne gehen müssen. Für all jene, die nicht geboostert sind, sollen die Isolation wegen einer Infektion und die Quarantäne für Kontaktpersonen der Bund-Länder-Einigung zufolge in der Regel nach zehn Tagen enden.

Auch um drohende Personalknappheit in wichtigen Wirtschafts- und Versorgungsbereichen zu verhindern, ist im Falle einer Infektion oder als Kontaktperson das „Freitesten“ nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich.

Um die besonders gefährdeten Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach einer Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden – wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigen-Schnelltest beendet werden, da sie regelmäßig getestet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind außerdem möglich bei hohem Schutzniveau – etwa durch tägliche Tests oder Maskenpflicht.

Ein weiterer Bund-Länder-Beschluss betrifft die Gastronomie: Besuche in Restaurants, Kneipen oder Cafés sind künftig nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt, die auch einen tagesaktuellen, negativen Test vorweisen können. Vom Test ist befreit, wer geboostert ist – und zwar bereits ab dem Tag der Auffrischungsimpfung. Bayern und Sachsen-Anhalt haben angekündigt, dass sie die Regelung nicht umsetzen wollen.

Die am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Verordnung soll am Freitag vom Bundesrat auf einer Sondersitzung gebilligt werden und am Samstag in Kraft treten.

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