Im Falle eines von einem Bundeswehrsoldaten verbreiteten Drohvideos hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen übernommen. Für das bisher bei der Staatsanwaltschaft Traunstein geführte Verfahren sei seit Montag die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft zuständig, wie die Justizbehörde in München mitteilte. Ein extremistischer Hintergrund könne nicht ausgeschlossen werden.
Der Soldat, der sich selbst in im Internet verbreiteten Videos als Oberfeldwebel Oberauer identifiziert hatte, war am Donnerstagabend in der Münchener Innenstadt vorläufig festgenommen worden. Er ist seit einigen Tagen aber wieder auf freiem Fuß.
In einem der Videos sowie weiteren Mitteilungen in sozialen Medien hatte der Soldat zuvor der Bundesregierung ein Ultimatum gestellt, ihre Corona-Politik zu ändern. Unter anderem wandte er sich gegen verpflichtende Impfungen. Auch rief er zum bewaffneten Schutz sogenannter Spaziergänge von Gegnern von Corona-Schutzmaßnahmen auf.
Gegen den Bundeswehrsoldaten wird wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten ermittelt. Ermittelt werde jedoch in alle Richtungen, soweit strafrechtliche relevante Sachverhalte im Raum stehen, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft.