Als erstes Land der EU führt Österreich voraussichtlich am Freitag eine allgemeine Corona-Impfpflicht für Erwachsene ein. Selbst weltweit ist die Alpenrepublik damit noch eine Ausnahme. Dagegen verhängen mehr und mehr Staaten eine teilweise Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Ein Überblick:
ALLGEMEINE IMPFPFLICHT
Die Impfpflicht für alle Menschen ab 18 Jahren soll in Österreich am 4. Februar in Kraft treten. Impfverweigerern drohen hohe Geldstrafen, die bei einer nachgeholten Immunisierung binnen zwei Wochen aufgehoben werden.
In Deutschland diskutierte der Bundestag am 26. Januar erstmals über das Für und Wider einer allgemeinen Impfpflicht. Debattiert werden zurzeit eine allgemeine Pflicht ab 18 Jahren oder eine partielle Impfpflicht ab 50 Jahren. Geplant ist auch ein Antrag, die Impfpflicht abzulehnen. Eine Entscheidung steht noch aus.
Die Regierung von Ecuador erklärte im vergangenen Dezember die Impfung für alle zur Pflicht, auch für Kinder ab fünf Jahren – weltweit eine Premiere.
Die autoritär regierten Staaten Tadschikistan und Turkmenistan sowie der Pazifikstaat Mikronesien führten bereits im Juli 2021 eine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren ein.
Auch in Indonesien ist der Piks gegen Covid-19 seit Februar 2021 theoretisch Pflicht. De facto war Anfang 2022 jedoch weniger als die Hälfte der Bevölkerung geimpft.
IMPFPFLICHT FÜR ÄLTERE
Zwei europäische Staaten setzen im Kampf gegen die Corona-Pandemie auf eine Impfpflicht für ältere Menschen, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
In Italien müssen sich ab 15. Februar alle über 50-Jährigen gegen das Virus immunisieren lassen, in Griechenland ist die Impfung seit Anfang des Jahres für alle über 60-Jährigen Pflicht. Eine ähnliche Regelung war auch in Tschechien geplant, wurde jedoch im Januar von der neuen Regierung aufgegeben.
IMPFPFLICHT FÜR BESTIMMTE BERUFSGRUPPEN
Seit Mitte des vergangenen Jahres haben immer mehr Länder eine Impfpflicht für bestimmte Branchen eingeführt.
In Deutschland müssen Mitarbeiter von Krankenhäusern und Pflegeheimen ab dem 15. März eine vollständige Corona-Impfung nachweisen.
In Frankreich gilt seit dem 15. September eine Corona-Impfpflicht für alle Mitarbeiter von Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Pflegediensten sowie für Mitarbeiter von Rettungsdiensten und Feuerwehr.
In Italien sind Ärzte und anderes medizinisches Personal seit dem 25. Mai 2021 zur Immunisierung verpflichtet. Am 10. Oktober wurde die Regelung auf die Mitarbeiter von Altenheimen ausgeweitet. Auch Schul-Personal sowie die Sicherheitskräfte müssen über einen Impfnachweis verfügen.
In Griechenland wurde die Corona-Impfung am 16. August Pflicht für das Personal von Altenheimen, für Pflegekräfte trat sie am 1. September in Kraft.
Die britische Regierung beschloss eine Impfpflicht für das Personal von Seniorenheimen in England ab dem 11. November. Das Gleiche gilt für Pflegepersonal ab April 2022.
In einigen Ländern beschränkt sich die Impfpflicht nicht nur auf Gesundheits- und Pflegepersonal. Dies ist etwa in Ungarn der Fall, wo Unternehmen seit Ende Oktober von ihren Mitarbeitern einen Impfnachweis verlangen können.
In Panama wurde am 5. Januar eine Impfpflicht für alle Beamten eingeführt. Eine ähnliche Regelung gilt in Ruanda seit Anfang des Jahres für alle Angestellten des öffentlichen Dienstes.
In den USA wollte Präsident Joe Biden eine Impf- oder Testpflicht für Unternehmen mit mehr als hundert Beschäftigten einführen. Das Vorhaben wurde jedoch im Januar vom Obersten Gerichtshof gekippt. Die Impfpflicht für Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern wurde von den Richtern dagegen aufrechterhalten.