Pflegerat rechnet mit Kündigungen wegen einrichtungsbezogener Impfpflicht

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Der Deutsche Pflegerat rechnet mit Kündigungen in der Branche wegen der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ab Mitte März. Es gehe dabei vor allem um unterstützende Mitarbeitende wie Betreuungsassistenten, sagte Pflegerats-Präsidentin Christine Volger den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Dienstag. Das Gleiche gelte „für Küchen- oder Reinigungskräfte“. In diesen Berufsgruppen herrsche „eine etwas geringe Impfquote“ und einige dieser Beschäftigten überlegten, „den Job zu wechseln, wenn die Impfpflicht an ihrem Arbeitsplatz greift“.

Ab dem 16. März 2022 gilt in Deutschland eine Corona-Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen. Wer zu diesem Zeitpunkt keinen Immunitätsnachweis vorlegen kann, darf dort in der Regel nicht mehr beschäftigt werden.

Beim Pflegefachpersonal in den Kliniken sowie im stationären und ambulanten Bereich befürchtet der Pflegerat laut Vogler „weniger Kündigungen von Fachkräften, die wegen der Impfpflicht ihre Stelle aufgeben. Dort ist die Impfquote hoch.“ Dies gelte generell für Gesundheitsberufe, es gebe aber auch in diesem Bereich „einen kleinen Anteil, der sich definitiv nicht impfen lassen will“.

Vogler betonte, jede Arbeitskraft, die gehe, reiße „eine Lücke in eine ohnehin schwache Personaldecke. Wir können es uns eigentlich nicht erlauben, dass Beschäftigte kündigen oder dass sie freigestellt werden und damit für die Bewältigung der Arbeit verloren gehen.“ Das Problem sei fast unlösbar.

Der Deutsche Pflegerat ist eine Dachorganisation verschiedener Berufsverbände aus dem Bereich der Pflege und des Hebammenwesens. Zu den Mitgliedern gehört auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe.

Dessen Präsidentin Christel Bienstein, sagte den Funke-Zeitungen, es lasse sich derzeit aufgrund der Datenlage nicht seriös einschätzen, „ob es durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht wirklich zu vielen Kündigungen kommen wird“. Klar sei aber, dass nicht erst seit der Pandemie „ein eklatanter Personalmangel in den Pflegeberufen“ herrsche. „Jede Kündigung verschärft diesen Mangel und das führt zu einem weiteren Versorgungsmangel in allen pflegerischen Bereichen.“

Wenig Probleme mit der Impfpflicht sehen bislang die Krankenhäuser. „Aktuell haben uns noch keine Meldungen aus den Krankenhäusern zu möglichen Kündigungen aufgrund der ab 15. März geltenden Impfpflicht erreicht“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Gerald Gaß, der „Rheinischen Post“.

Die Impfquote in den Krankenhäusern sei bundesweit mit mehr als 90 Prozent sehr hoch. „Aber es gibt regionale Unterschiede und wir können nicht ausschließen, dass es an einzelnen Standorten auch zu Problemen kommen kann“, fügte Gaß hinzu. „Die Krankenhausträger setzen deshalb in diesen Tagen alles daran, noch Aufklärungs- und Informationsarbeit zu leisten, um möglichst viele Beschäftigte für eine Impfung zu gewinnen.“

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