Im Verfahren um mehrere Raubüberfälle auf Geldtransporte könnte der Reemtsma-Entführer Thomas Drach möglicherweise auch wegen versuchten Mordes verurteilt werden. In einem Fall bestehe ein hinreichender Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt, erklärte das Landgericht Köln am Donnerstag. Somit käme auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat in Betracht.
Konkret geht es dabei um den Vorwurf, dass Drach beim Raubüberfall auf einen Geldtransport am Flughafen Köln-Bonn mit einem Schnellfeuergewehr auf einen Wachmann geschossen und diesen erheblich verletzt haben soll. Die tödliche Verletzung des Opfers könnte er billigend in Kauf genommen haben, hieß es.
Damit geht die bisherige rechtliche Beurteilung über die Anklage der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte zwei Anklagen wegen bewaffneter Überfälle gegen Drach erhoben, die nun gemeinsam verhandelt werden sollen. Ein psychiatrischer Sachverständiger soll regelmäßig am Prozess teilnehmen, weil im Fall einer Verurteilung auch eine anschließende Sicherungsverwahrung im Raum steht.
Neben Drach ist ein 53-jähriger Niederländer wegen Beihilfe angeklagt. Auch gegen ihn wurde das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess gegen die beiden Männer beginnt am 1. Februar. Für das Verfahren sind zunächst 53 Verhandlungstage bis Ende September angesetzt.
Drach war wegen der Überfälle im Februar in den Niederlanden festgenommen und Anfang Mai nach Deutschland ausgeliefert worden. Er wird zu den gefährlichsten Schwerverbrechern Deutschlands gerechnet. Sein Name ist untrennbar mit der Entführung des Mäzens Jan Philipp Reemtsma 1996 verbunden.
Die Entführer um Drach hatten den Erben der Tabakdynastie am 25. März 1996 in ihre Gewalt gebracht und ihn 33 Tage lang angekettet im Keller eines Landhauses bei Bremen gefangen gehalten. Am 26. April 1996 kam Reemtsma gegen Zahlung eines Lösegelds in zweistelliger Millionenhöhe frei.
Drach tauchte anschließend unter, erst 1998 machten ihn Polizisten in einem Luxushotel in Argentiniens Hauptstadt Buenos Aires dingfest. Nach längerem juristischen Tauziehen wurde Drach nach Hamburg ausgeliefert und dort verurteilt.
Für die Tat wurde Drach 2000 zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, aber noch während seines Gefängnisaufenthalts wurde er wegen versuchter Anstiftung zur Erpressung erneut verurteilt. Im Oktober 2013 kam er frei.