Regelung für Genesene im Bundestag wird voraussichtlich geändert

Symbolbild: Bundestag mit Reichsadler
Symbolbild: Bundestag mit Reichsadler

Über die Dauer der Anerkennung des Genesenenstatus für Bundestagsabgeordnete im Parlament soll neu beraten werden. SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast kündigte am Mittwoch in Berlin an, das Thema werde an diesem Donnerstag im Ältestenrat des Parlaments zur Sprache kommen. Sie gehe „sicher davon aus“, dass die für die Abgeordneten geltenden Regeln bereits für die nächste Sitzungswoche geändert würden. Das Bundesgesundheitsministerium äußerte dieselbe Erwartung.

Die aktuelle Allgemeinverfügung des Bundestages, die insbesondere den Zutritt zum Plenarsaal und zu Ausschusssälen regelt, geht von der Gültigkeit des Genesenenstatus von sechs Monaten aus. Außerhalb des Parlaments gilt jedoch seit eineinhalb Wochen aufgrund einer Entscheidung des Robert-Koch-Instituts (RKI) nur noch eine Gültigkeit von 90 Tagen. Die Abweichung hatte zu Kritik geführt, von einer Ungleichbehandlung war die Rede.

Die derzeitige Allgemeinverfügung wurde noch „vor der Neudefinition des RKI erlassen“, sagte Mast zu den unterschiedlichen Zeiträumen. „Ich gehe fest davon aus, dass sich das ändern wird“, fügte sie mit Blick auf die Parlamentsregeln hinzu.

Dazu riet dem Bundestag auch das Bundesgesundheitsministerium. „Der Bundestag passt seine Regeln laufend an“, sagte ein Sprecher. „Wir gehen davon aus, dass das in diesem Fall so sein wird und entsprechend der Genesenenstatus für den Bundestag auf drei Monate verkürzt wird.“

Allerdings hat sich Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) kritisch zu der Drei-Monats-Regel geäußert – sowohl innerhalb wie außerhalb des Parlaments. Das RKI hatte die Verkürzung damit begründet, dass die Schutzwirkung nach einer Infektion mit dem Coronavirus bei der aktuell dominierenden Omikron-Variante kürzer ausfällt als zuvor.

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