Mehrere Tierheilpraktikerinnen sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, eine neue Regelung zu homöopathischen Mitteln vorläufig zu stoppen. Ihre Eilanträge wurden abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es gebe hohe Hürden für die Aussetzung eines Gesetzesvollzugs. Dass diese hier notwendig sei, hätten die Klägerinnen nicht ausreichend erklärt. (Az. 1 BvR 2380/21 und 1 BvR 2449/21)
Das neue Tierarzneimittelgesetz gilt ab Freitag. Demnach ist es Nicht-Tierärzten verboten, Tiere mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zu behandeln, die nicht für Tiere zugelassen sind. Darunter fallen viele homöopathische Mittel. Die Tierheilpraktikerinnen sahen dadurch ihre Berufsfreiheit verletzt. Sie arbeiteten seit vielen Jahren vor allem mit Homöopathie, gaben sie an.
Über ihre eigentliche Verfassungsbeschwerde entschied Karlsruhe noch nicht. Dass bis zu dieser Entscheidung nicht rückgängig zu machende berufliche Nachteile eintreten würden, hätten die Heilpraktikerinnen nicht ausreichend dargelegt, erklärte das Gericht. Sie übten neben der Behandlung von Tieren mit homöopathischen Mitteln noch weitere Tätigkeiten aus, die sie fortführen könnten.