Im Zivilprozess gegen den TÜV Süd wegen eines Staudammbruchs in der brasilianischen Gemeinde Brumadinho hat das Landgericht München I den für den 1. Februar geplanten Termin zur Verkündung eines Urteils wieder aufgehoben. Die zuständige Zivilkammer habe den Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung angeordnet, teilte das Gericht am Dienstag mit. Grund sei, dass die bisher nur von sieben Klägern vertretene Klage um 1163 weitere Klägerinnen und Kläger auf insgesamt 1170 Klageparteien erweitert worden sei.
Am bisher einzigen mündlichen Verhandlungstag im September waren Versuche einer gütlichen Einigung unter anderem daran gescheitert, dass der TÜV Süd eine Verantwortung für den Dammbruch bestritt. Bei dem Staudammbruch waren Anfang 2019 mindestens 270 Menschen ums Leben gekommen.
In dem Verfahren werfen die Kläger – darunter die Gemeinde Brumadinho – dem TÜV vor, über eine Tochtergesellschaft den Damm überprüft und zertifiziert zu haben, obwohl er nicht ausreichend sicher gewesen sei.
Der Bruch des Staudamms an einem Rückhaltebecken der Vale-Eisenerzmine brachte eine giftige Schlammlawine ins Rollen. Neben hohen Totenzahlen führte dies auch zu einer Naturkatastrophe in der Region.