Anklage gegen Ärztin in Baden-Württemberg wegen unrechtmäßiger Maskenatteste

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen eine Ärztin Anklage wegen unrechtmäßig ausgestellter Maskenatteste erhoben. Die Medizinerin aus Weinheim soll in 4374 Fällen Atteste erteilt haben, die vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreien, ohne die Patienten zu untersuchen, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Einer Angestellten der Ärztin wird Beihilfe zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse vorgeworfen.

Die Ärztin soll laut Anklage im Frühjahr 2020 den Entschluss gefasst haben, all jenen, die von der pandemiebedingten Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit werden wollten, ein entsprechendes Attest zu geben. Darin wurden ihnen jeweils bescheinigt, dass das Tragen einer Maske unzumutbar sei.

Eine medizinische Untersuchung der Patienten habe es nicht gegeben. Auch seien der Gesundheitszustand der betreffenden Menschen nicht erfragt oder Angaben nicht überprüft worden.

Für die Atteste soll die Ärztin jeweils fünf bis acht Euro gefordert haben. Insgesamt soll die Medizinerin dadurch zwischen Anfang Mai 2020 und Ende Januar 2021 rund 28.410 Euro kassiert haben.

Die mitangeklagte Praxisangestellte soll bei der Ausstellung und Versendung der Atteste geholfen haben. Das Amtsgericht Weinheim entscheidet nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens.

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