Der Arbeitgeberverband BDA sperrt sich im Fall der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen die Kontrolle der Beschäftigten durch die Arbeitgeber. „Der Staat darf seine Kontrollpflichten nicht auf Dritte übertragen“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der „Rheinischen Post“ vom Freitag. Eine Impfpflicht müsse „unbürokratisch und praktikabel“ sein, unabhängig davon, ob sie allgemeingültig sei oder nur für bestimmte Einrichtungen gelte.
„Wichtig sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber klare, planbare und verlässliche Vorgaben“, fuhr Kampeter fort. So könne etwa der Aufbau eines Impfregisters ein Beitrag zur Überprüfbarkeit der Impfungen sein. Zugleich befürwortete Kampeter Impfungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie generell: Das Impfen helfe, „auch in Erwartung des kommenden Spätherbstes und Winters“, einschneidende Beschränkungen von wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Leben zu vermeiden.
Bislang liegen noch keine kompletten Gesetzentwürfe für eine Impfpflicht vor, das aber wäre Voraussetzung für eine erste Lesung im Bundestag. Die Entscheidung über ein Gesetz zur allgemeinen Impfpflicht könnte sich also verschieben, ursprünglich sollte in der kommenden Woche darüber beraten werden.