Der Europarat hat Russland wegen des Angriffs auf die Ukraine suspendiert. Wie der Europarat am Freitag mitteilte, wird die Teilnahme russischer Diplomaten und Delegierter an den wichtigsten Gremien der europäischen Organisation wegen des „bewaffneten Angriffs“ auf die Ukraine „mit sofortiger Wirkung“ ausgesetzt. Diese Entscheidung betrifft demnach aber nicht den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, damit dieser weiterhin von russischen Staatsbürgern angerufen werden kann.
Der Europarat hatte den russischen Angriff auf die Ukraine bereits am Donnerstag scharf verurteilt. Generalsekretärin Marija Pejcinovic Buric erklärte, der Angriff stelle eine „eklatante Verletzung“ der Satzung des Europarates und der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.
Dem Europarat gehören 47 Mitgliedstaaten an, darunter auch Russland und die Ukraine. Die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten beriefen sich bei ihrer Entscheidung zur Suspendierung Russlands auf Artikel 8 der Satzung. Jedem Mitglied, das sich eines schweren Verstoßes gegen die in Artikel 3 festgeschriebene Verpflichtung zur Anerkennung der Menschenrechte und Grundfreiheiten schuldig macht, kann demnach sein Recht auf Vertretung vorläufig abgesprochen werden.
Konkret werden russische Vertreter nun vorläufig aus dem Ministerkomitee, dem Entscheidungsorgan des Europarates, und der Parlamentarischen Versammlung ausgeschlossen. Russland bleibe aber Mitglied des Europarates und der Europäischen Menschenrechtskonvention, hob das Ministerkomitee hervor.
Der Europarat hatte bereits nach der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim im Jahr 2014 Sanktionen gegen Russland verhängt. Der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wurde das Stimmrecht entzogen. Moskau reagierte mit der Aussetzung seiner Zahlungen an den Rat. Nach fünf Jahren wurde der Streit beigelegt.