Der Ausschluss von Hausangestellten von der Arbeitslosenversicherung in Spanien verstößt gegen EU-Recht. Frauen würden durch eine solche Regelung diskriminiert, wenn sie den überwältigenden Teil dieser Berufsgruppe stellten, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Geklagt hatte eine Haushaltshilfe, die nicht in die Versicherung durfte.
Das spanische Gericht vermutete verbotene Diskriminierung hinter der Regelung und legte die Frage dem EuGH vor. Dieser stellte nun fest, dass die spanische Regelung nicht mit EU-Recht vereinbar sei, es sei denn, sie sei durch bestimmte, nicht diskriminierende Gründe gerechtfertigt.
Ob das so ist, muss im konkreten Fall das spanische Gericht entscheiden. Es ist dabei aber an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden. Dieser wies bereits darauf hin, dass er keine Gründe erkenne, welche die Regelung rechtfertigen würden.