In der Debatte um die Einführung einer Corona-Impfpflicht in Deutschland hat der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU), die abwartende Position der Unionsabgeordneten bekräftigt. Angesichts der aktuellen Entwicklung in der Pandemie sei seine Fraktion der Meinung, dass die Frage der verfassungsmäßigen Zulässigkeit einer Einführung derzeit „zunächst einmal offen ist“, sagte Frei am Donnerstag im „Morgenmagazin“ des ZDF.
In Deutschland werde die Politik letztlich „im Sommer entscheiden müssen, ob man zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesen eine solche Impfpflicht braucht“, fügte Frei an. Für die aktuelle Omikron-Welle käme eine Impfpflicht ohnehin „nicht mehr rechtzeitig“. Auch seien die notwendigen Rahmenbedingungen wie eine drohende Überlastung von Krankenhäusern derzeit nicht gegeben.
Die Unionsfraktion setzt in der Debatte um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht auf ein Modell, das zunächst nur eine gesetzliche Grundlage für eine etwaige Impfpflicht schafft. Ob diese eingeführt wird, würde der Bundestag dann zu einem späteren Zeitpunkt durch einen gesonderten Beschluss entscheiden. Es gehe darum, eine „Gesetzeshülle“ zu schaffen, die nötigenfalls durch Parlamentsbeschluss „scharfgeschaltet“ werde, sagte Frei im „Moma“.
Zugleich sprach der Unions-Fraktionsgeschäftsführer dabei von einem „abgestuften Verfahren“, das sich an dem Hospitalisierungsrisiko orientieren könne. Die Gefahr für eine Krankenhauseinweisung nach einer Corona-Infektion etwa sei für Menschen ab 50 oder 60 Jahren „deutlich höher“. Eine Impfpflicht „in diesem Bereich“ wäre daher auch aus verfassungsrechtlicher Sicht gerechtfertigter als eine allgemeine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung, fügte Frei an.