Im Streit um aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen zu niedrige Zinszahlungen an Prämiensparer hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister für eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mittelsachsen eröffnet. Betroffene Kunden können somit ab sofort ihre Ansprüche anmelden und sich in das Register eintragen, wie das Bundesamt am Dienstag mitteilte. Die Musterfeststellungsklage hatte die Verbraucherzentrale Sachsen im Dezember eingereicht. Verhandelt wird vor dem Oberlandesgericht Dresden.
Laut der sächsischen Verbraucherzentrale hatte die Bank den Sparern im Schnitt pro Sparvertrag über mehrere Jahre hinweg 2700 Euro Zinsen zu wenig ausbezahlt. Die Zinsen seien über Jahre hinweg falsch angepasst worden, erklärte die Verbraucherzentrale. Nach einer Eintragung ins Klageregister können Betroffene Kundinnen und Kunden im Falle eines Erfolgs der Klage ihre Ansprüche geltend machen. Bei einer Eintragung in das Register wird außerdem die Verjährung der Ansprüche ausgesetzt.