Das Landgericht Frankfurt am Main hat nach Angaben der Finanzaufsichtsbehörde Bafin die bislang höchste Strafe in einem Insiderverfahren verhängt. Der Angeklagte muss wegen mehrfachen Insiderhandels für drei Jahre und acht Monate in Haft, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Sie hatte ihn im Juli und November 2019 sowie im Februar 2020 angezeigt.
Laut Bafin handelte der Verurteilte zwischen Mai 2018 und Februar 2020 mit Aktien und Derivaten diverser Emittenten und setzte insgesamt rund 8,5 Millionen Euro ein. Dies tat er vorwiegend vor Übernahmeangeboten.
Die Insiderinformationen kamen von einem ehemaligen Mitarbeiter einer Investmentbank, die an fast allen Übernahmen beratend beteiligt war. Der Tippgeber wurde zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.