Das Landgericht München hat einer Internetplattform verboten, ursprünglich von Wissenschaftsverlagen veröffentlichte Fachartikel zugänglich zu machen. Auf der Seite können sich Forscherinnen und Forscher untereinander austauschen, und sie stellten zahlreiche solche Artikel ein, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Dagegen klagten Verlage aus den USA, Großbritannien und den Niederlanden. (Az. 21 O 14450/17)
Die Verlage machten geltend, das sie das geistige Eigentum an den Artikeln hätten. Da die Forschung von „multinationalen Autorenteams“ stammte, war die Frage der Rechte jedoch hoch umstritten, wie das Landgericht erklärte. Es entschied, dass die Plattform die Artikel nicht zugänglich machen dürfe. Schadenersatz lehnte es jedoch ab.