Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat erfreut auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, einen Eilantrag gegen die Impfpflicht in Pflege und Medizin abzulehnen. Das Gericht setze die „richtige Priorität“, schrieb er am Freitag auf Twitter. Karlsruhe hatte den Eilantrag mit der Begründung abgelehnt, die möglichen Nachteile eines Aussetzens der Regelung überwögen die Nachteile, die ungeimpften Beschäftigten in der Pflege drohten.
„Der Geimpfte trägt ein minimales Risiko der Nebenwirkung“, schrieb Lauterbach weiter. Damit schütze er „Ältere und Kranke, die ihm anvertraut sind, vor Tod und schwerer Krankheit“. Auch die Omikron-Variante sei eine Gefahr für diese Menschen.
Über die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ab dem 15. März gelten soll, ist ein politischer Streit entbrannt. Bayern hat angekündigt, sie vorerst nicht umsetzen zu wollen, mehrere Politiker aus der CDU kritisierten die Regelung. Die Bundesregierung besteht darauf, dass das Gesetz zu Mitte März umgesetzt werden müsse.