Die Mutter eines Schulkinds ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen von Familiengerichten zu Corona-Schutzmaßnahmen in der Schule gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm ihre Beschwerde nicht zur Entscheidung an, wie es am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es sei keine Verletzung von Grundrechten ersichtlich. (Az. 1 BvR 2318/21)
In der Schule des Sohnes galt unter anderem Masken- und Testpflicht. Die Frau regte darum gegenüber Familiengerichten ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung an, hatte damit aber keinen Erfolg. Nun scheiterte sie auch beim Bundesverfassungsgericht, das ihre Verfassungsbeschwerde für unzulässig erklärte.