Vor dem Landgericht Mönchengladbach ist am Mittwoch ein Prozess um einen verdursteten Jungen aus Grevenbroich gegen dessen Mutter neu aufgerollt worden. Die Anklageschrift wurde zu Beginn erneut verlesen, zu den Vorwürfen schwieg die Angeklagte Jessica S. jedoch, wie ein Sprecher sagte. Die 30-jährige muss sich unter anderem wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. Außerdem legt ihr die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last.
Sie soll ihren zweijährigen Sohn zwischen dem 14. und dem 16. April 2020 in dessen Kinderbett verdursten haben lassen. Laut Anklagevorwurf versorgte sie Leon am Abend des 14. April und gab ihm noch zu essen und zu trinken. Dann habe sie ihn gewickelt und in einem Schlafsack im Kinderbett abgelegt. Ein im Kinderzimmer aufgestellter Heizlüfter sei auf hoher Stufe eingeschaltet und auf das Bett des Jungen gerichtet gewesen.
Erst zwei Tage später, mittags am 16. April, habe die Angeklagte wieder nach ihrem Sohn gesehen und ihn leblos vorgefunden. Der Rettungsdienst habe zu diesem Zeitpunkt nur noch den Tod des Kinds feststellen können. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab nach Gerichtsangaben, dass das Kind wegen Flüssigkeitsmangels in Verbindung mit erheblicher Hitze starb.
Im August 2020 wurde S. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof im Februar 2021 das Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts. Für das Verfahren sind zunächst neun weitere Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.