Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat in einem Rechtsstreit mit dem Hamburger CDU-Landesvorsitzenden Christoph Ploß vorerst keinen Erfolg. Das Hamburger Landgericht wertete in einem Eilverfahren eine Äußerung von Ploß als zugespitzte politische Meinungsäußerung und nicht als Wiedergabe eines Zitats von Schwesig. Schwesig wollte Unterlassungserklärung von Ploß erreichen. Dies wies das Gericht in seiner Entscheidung vom Montag zurück.
Anlass der juristischen Auseinandersetzung ist eine Aussage von Ploß in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ am 8. Februar. Der CDU-Politiker hatte im Disput mit dem SPD-Bundesvorsitzenden Lars Klingbeil geäußert: „Und dann haben Sie weitere Personen in der SPD-Spitze wie Manuela Schwesig, die klar sagt: Also diese Völkerrechtsverletzungen interessieren mich nicht, Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb. Sie hat das ziemlich deutlich gesagt.“
Dies sei vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise „eine zulässige Wertung im politischen Meinungskampf“, heißt es in der Urteilsbegründung, zumal sie in einer Live-Fernsehsendung gefallen sei, bei der sich Kontrahenten häufig ins Wort fallen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.Ploß hatte zu Beginn des Rechtsstreits Schwesigs‘ Unterlassungs-Antrag als „durchschaubaren Einschüchterungsversuch“ bewertet. Er werde „weiterhin auf das Haltungsproblem der SPD in Sachen Russland hinweisen“.