Vier Jahre Haft in Berufungsprozess um Diebstahl von Goldnest aus Berliner Schule

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Diebstahl eines Kunstwerks in Form eines Goldnests aus einer Grundschule ist der Beschuldigte vor dem Berliner Landgericht in einem Berufungsprozess zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Im Vergleich zu einem ersten Urteil des Berliner Amtsgerichts aus dem vergangenen Jahr reduzierte sich die Strafe für den 21-jährigen Angeklagten damit um ein halbes Jahr.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte hatten das erstinstanzliche Urteil angefochten. Mit seiner Entscheidung vom Donnerstag wies das Landgericht nach Angaben einer Sprecherin die Berufung der Staatsanwaltschaft zurück und gab der Berufung des Angeklagten statt. Verurteilt wurde dieser nun wegen Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit Sachbeschädigung.

In das Strafmaß flossen außerdem noch Strafen aus zwei früheren Verurteilungen des Manns aus den Jahren 2017 und 2018 ein, dies entspricht Regelungen des Jugendstrafrechts. Das Landgericht ordnete zudem die Einziehung von rund 28.200 Euro ein. Das ist der Wert des Nests.

Nach Feststellung der Gerichte war der junge Mann am 15. Mai 2019 gemeinsam mit mindestens einem unbekannten Mittäter in eine Schule eingebrochen und hatte das dort ausgestellte Kunstwerk „Goldnest“ aus einer schussfesten Vitrine gestohlen. F. soll einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie entstammen und wurde bereits zuvor zu mehreren Jugendstrafen verurteilt.

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