Weniger Abgeordnete sollen Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz kontrollieren

Plenarsaal des Landtags Sachsen-Anhalt - Bild: Ra Boe / Wikipedia
Plenarsaal des Landtags Sachsen-Anhalt - Bild: Ra Boe / Wikipedia

Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz soll einem Bericht zufolge künftig von weniger Landtagsabgeordneten kontrolliert werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und FDP hervor, wie die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“ (Mittwochsausgabe) berichtete. Demnach soll das Parlamentarische Kontrollgremium, das die Arbeit des Inlandsgeheimdienstes überwacht, nur noch von vier statt fünf Parlamentariern gebildet werden. Zudem stehe der Opposition nur noch ein Platz statt bisher zwei zu.

Damit könnte theoretisch die AfD ihren Platz im Kontrollgremium verlieren. Die Partei steht selbst im Fokus des Nachrichtendienstes: Anfang 2021 hatte Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Die Partei klagt dagegen.

CDU-Fraktionschef Siegfried Borgwardt sagte der Zeitung, es gebe „keinen Automatismus“, nach dem die AfD als größte Oppositionspartei auch den Platz im Kontrollgremium bekomme. Jedes Mitglied müsse im Plenum gewählt werden.

AfD und Grüne kritisierten den Plan der Regierungskoalition. „Ich sehe hier die Einschränkung der Demokratie und immer neue Beschränkungen für die größte Oppositionspartei im Land“, sagte AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner der Zeitung. „Wir werden beantragen, dass jede Fraktion einen Platz erhält.“

Auch Grünen-Innenpolitiker Sebastian Striegel kritisierte das Vorhaben. „Die geplante Regelung läuft darauf hinaus, dass sich die Regierung selbst aussucht, wer das Privileg haben soll, sie zu kontrollieren“, sagte er der Zeitung. „Die Reduzierung auf nur noch einen Oppositionssitz tritt die in der Verfassung verbrieften Oppositionsrechte mit Füßen.“ Die Kontrolle des Verfassungsschutzes sei Aufgabe des gesamten Parlaments.

Striegel sitzt seit Jahren selbst im Gremium. Auch seine Fraktion befürchtet nun den Verlust des Platzes. Der Gesetzentwurf soll dem Bericht zufolge am Donnerstag erstmals im Landtag beraten werden.

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