Ein Geldautomat in einem Mehrfamilienhaus in Ratingen darf trotz der Angst der Bewohner vor einer möglichen Sprengung bleiben. Damit scheiterten die Eigentümer auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die bloße „abstrakte Gefahr eines Zugriffsversuchs durch Kriminelle“ genüge nicht, um den Betrieb des Geldautomaten zu verbieten, begründete der Senat seine Entscheidung.
Nach zahlreichen Medienberichten über Geldautomatensprengungen hatten die Bewohner des Ratinger Hauses Sorge, dass auch der Automat im Erdgeschoss ihres Gebäudes gesprengt werden könnte. Vor Gericht wollten sie erreichen, dass der Geldautomat entfernt wird. Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage jedoch ab, woraufhin die Bewohner vor das Oberlandesgericht zogen.
Mit dem Betrieb einer Bankfiliale in ihrem Haus habe die Eigentümergemeinschaft auch genehmigt, einen Geldautomaten aufzustellen, erklärte das Gericht. Wenn die Benutzungsregeln einer Immobilie geändert werden sollten, könne dies nur einstimmig beschlossen werden. Das sei allerdings nicht geschehen. Das Urteil ist rechtskräftig.