Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Haftstrafe gegen einen Vater aus Berlin-Plänterwald wegen Mordes an seiner Tochter bestätigt. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Berlin vom Juli 2021 ist fehlerfrei und nunmehr rechtskräftig, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Berlin hatte auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausschließt. (Az. BGH: 5 StR 495/21)
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der heute 33-Jährige am 4. November 2020 seine Tochter, um deren Mutter, seine Ehefrau, zu bestrafen. Zuvor hatte er seine Frau mehrfach mit einem Messer mit dem Tod bedroht und dabei teilweise auch die Tochter einbezogen. Seine Frau teilte ihm daher über ein Chatprogramm mit, sie wolle ihn verlassen.
Daraufhin machte der Mann seine Drohung bezüglich der Tochter wahr. Dem spielenden Mädchen schnitt er mit einem Hackmesser quer über die Vorderseite des Halses. Anschließend filmte er das blutende Kind, bevor er erneut die Kehle durchschnitt. Anschließend machte er noch drei Fotos. Diese wollte er seiner Frau schicke, wobei allerdings die Übertragung scheiterte.
Das auf diesen Tatsachenfeststellungen beruhende Urteil des Landgerichts Berlin habe „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“, entschied nun der BGH. Es ist damit rechtskräftig.