Das Bundesinnenministerium hat rechtmäßig gehandelt, als es dem Land Berlin die Erlaubnis zur Aufnahme von 300 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus dem griechischen Lager Moria verweigerte. Bei solchen Entscheidungen müsse eine bundesweit gleiche Behandlung der Menschen sichergestellt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Hätte Berlin die Menschen aufgenommen, hätten sie dadurch eine grundlegend andere Rechtsstellung erhalten als die vom Bund aufgenommenen Flüchtlinge. (Az. BVerwG 1 A 1.21)
Letztere hätten nämlich nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein ergebnisoffenes Asylverfahren erhalten, während die Flüchtlinge in Berlin eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen hätten, hieß es weiter. Die Berliner Klage wurde darum abgewiesen. Das Bundesland war vor Gericht gezogen, nachdem der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Erlaubnis zur Aufnahme der Menschen nicht erteilt hatte.