Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag seine Entscheidung über Klagen gegen das EU-Kanada-Freihandelsabkommen Ceta. Die Verfassungsbeschwerden von insgesamt fast 200.000 Bürgerinnen und Bürgern sowie die Organklage der Linksfraktion im Bundestag liegen seit 2016 in Karlsruhe. Ceta regelt den Wegfall fast aller Zölle zwischen der EU und Kanada. (Az. 2 BvE 3/16 u.a.)
Kritiker sehen in dem Abkommen eine Gefahr für die Demokratie, da Wirtschaftsinteressen von Unternehmen etwa durch Sonderklagerechte höher bewertet werden könnten als deutsche Umwelt- oder Arbeitsschutzregelungen. Im Oktober 2016 hatte das Verfassungsgericht die deutsche Beteiligung vorläufig erlaubt. Teile des Abkommens traten vorläufig im September 2017 in Kraft. Vollständig in Kraft treten kann Ceta erst, wenn alle EU-Staaten das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland wartet dazu die Entscheidungen aus Karlsruhe ab.
Vor einem Jahr war die Linksfraktion mit einer weiteren Organklage gegen Ceta gescheitert. Sie hatte bemängelt, dass der Bundestag zu dem Abkommen nur eine Stellungnahme und kein Gesetz beschlossen hatte. Die Fraktion habe aber nicht darlegen können, dass ihre eigenen Rechte oder die Rechte des Bundestags verletzt worden seien, entschied das Bundesverfassungsgericht damals.