Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 27. und 28. April in Karlsruhe über die Vergütung der Arbeit von Gefangenen im Strafvollzug. Es gehe um die Verfassungsbeschwerden von drei Häftlingen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie seien in gefängniseigenen Betrieben oder Unternehmerbetrieben zur Arbeit eingesetzt worden und fänden die gesetzlich festgelegte Vergütung zu niedrig. (Az. 2 BvR 166/16 u.a.)
Das Gericht muss entscheiden, ob die Höhe der Vergütung verfassungsgemäß ist. Viele Häftlingen arbeiten beispielsweise in Werkstätten der Justizvollzugsanstalten oder in der dortigen Produktion für externe Unternehmen, meist für wenig Geld. Sie bekommen außerdem Freistellungstage.
In der mündlichen Verhandlung Ende April sollen vor allem die Resozialisierungskonzepte der drei Länder erörtert werden, teilte das Gericht weiter mit. Außerdem solle es um die Bedeutung des Faktors Arbeit für die Resozialisierung gehen.
Verhandelt wird statt im Gerichtsgebäude selbst im Karlsruher Kongresszentrum. Schon im Oktober war eine mündliche Verhandlung des Zweiten Senats wegen der Pandemie in die Messehallen verlegt worden, wo mehr Platz ist als im Gericht.