EU-Gericht lehnt Eilantrag von RT France gegen Sendeverbot ab

Symbolbild: EuGH
Symbolbild: EuGH

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat einen Eilantrag des russischen Staatsmediums RT – ehemals Russia Today – in Frankreich gegen das von der EU verhängte Sendeverbot abgewiesen. Das Gericht wies am Mittwoch zugleich darauf hin, dass in der Hauptsache noch nicht entschieden worden sei. (Az. T-125/22)

Die EU hatte russischen Staatsmedien wegen des Ukraine-Kriegs sowohl im Fernsehen als auch im Internet verboten, ihre Inhalte zu verbreiten. Dagegen wehrte sich RT France mit einer Klage und dem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dieser Eilantrag wurde nun abgelehnt.

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