Gut ein Jahr nach einem Autorennen mit drei Todesopfern hat das Berliner Landgericht den 22-jährigen Fahrer zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach Omran El H. am Freitag eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung schuldig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass H. am 2. Februar 2021 spätabends einen von ihm ausgeliehenen 450 PS starken Sportwagen, in dem sich drei Mitfahrer befanden, bei schwierigen Straßen- und Sichtverhältnissen auf mindestens 130, wahrscheinlich sogar über 150 Stundenkilometer beschleunigt hatte. „Er hatte das Ziel, möglichst schnell zu fahren“, sagte der Vorsitzende Richter.
Das Fahrzeug sei für den Angeklagten, der einen Tag vor der Tat Geburtstag hatte, von der Familie oder Freunden angemietet worden. Dieser habe dann bei der Fahrt mit seinem Cousin und seinen zwei besten Freunden zeigen wollen, „was man aus diesem Auto rausholen kann“. Der damals 21-Jährige sei „ein Alleinrennen gefahren“.
Auf einer Straße im Bezirk Treptow-Köpenick – laut Vorsitzendem Richter eine „beliebte Raserstrecke“ – verlor H. dann nach den Feststellungen des Gerichts die Kontrolle über das Fahrzeug. Der Wagen berührte den Bordstein, kam von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen einen Baum. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Auto zerrissen, Fahrzeugteile kollidierten mit einem weiteren Baum, einem Schaltkasten und einem Abfallcontainer am Straßenrand.
Ein Mitfahrer wurde aus dem Auto geschleudert und erlag am Unfallort multiplen Knochenbrüchen und Organverletzungen. Ein Mann starb ebenfalls noch am Unfallort an aufprallbedingten Verletzungen. Ein weiterer Mitfahrer erlitt schwere Brandverletzungen, an denen er wenige Tage später im Krankenhaus starb. H. wurde bei dem Unfall nur leicht verletzt.
Das Urteil gegen H. beinhaltete zudem den Entzug des Führerscheins für fünf Jahre. Das sei das Höchstmaß, sagte der Vorsitzende Richter. Für eine lebenslange Sperre gebe es hohe rechtliche Hürden.
Die Richter blieben knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, welche zuvor sechs Jahre und sieben Monate Haft sowie den Einzug des Führerscheins und eine lebenslange Sperre gefordert hatte. H. habe „schwere Schuld auf sich geladen“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Der Angeklagte habe „eine Angeberfahrt mit aller schwersten Folgen“ durchgeführt und die „höchstmögliche Geschwindigkeit“ erreichen wollen.
Es dürfe nicht so weitergehen, „dass man sich in so ein Auto setzt, um Andere zu beeindrucken“, sagte ein Nebenklagevertreter in seinem Schlussvortrag. Die beiden Anwälte, die Angehörige der Verstorbenen vertraten, schlossen sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an, stellten aber keine konkreten Anträge.
H. sei nicht mit der höchstmögliche Geschwindigkeit gefahren, habe sie auch nicht erreichen wollen, sagte sein Verteidiger. Auch ein Rennen sei er nicht gefahren. „Er ist ein unerfahrener, junger Poser, der nicht nachgedacht hat.“ Der Anwalt sah den Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllt, stellte aber keinen konkreten Antrag.
Der bislang unbestrafte Angeschuldigte befand sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Er wurde jedoch gegen Auflagen haftverschont.