Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hat die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur AfD begrüßt und auf mögliche Konsequenzen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst verwiesen. Die AfD sei „eine Partei mit starken rechtsextremistischen Strömungen“, und es sei „sehr wichtig, dass das Gericht sich unserer Auffassung angeschlossen hat“, sagte Haldenwang am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. Zunächst müssten die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, dann werde der Verfassungsschutz sein „nachrichtendienstliches Instrumentarium einsetzen“.
„Die Partei steht für Rassismus, die Partei steht für Ausgrenzung von Minderheiten, die Partei steht für Verächtlichmachung des gesellschaftlichen Systems“, sagte Haldenwang. Deshalb sei es wichtig, „dass der Verfassungsschutz nach einem Jahr Schweigen wieder über diese Partei reden kann“. Bereits am Dienstagabend hatte Haldenwang in einer ersten Reaktion auf das Urteil von einem „guten Tag für die Demokratie“ gesprochen.
Zuvor hatte das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen und die auch öffentlich kommunizieren darf. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“, erklärte das Gericht zur Begründung. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden.
„Viele Teile der AfD stehen für Hass und Hetze“, sagte Haldenwang im ZDF weiter. Er verwies auf gewaltorientierte Rechtsextreme, die sich „auf diesem Nährboden“ bewegten. Teile der AfD „peitschen eben diese gewaltorientierte Szene auch noch auf und geben ihnen praktisch die Ideologie für ihre Taten“, sagte Haldenwang. „Es ist notwendig, dass der wehrhafte Staat auf diese Partei reagiert“, betonte er.
Mit Blick auf den öffentlichen Dienst sagte er, bei Beamten und anderen dort Beschäftigten sei „eine Mitgliedschaft in der AfD durchaus kritisch zu sehen“. Er könne sich vorstellen, dass es nun in zahlreichen Fällen „Einzelfallprüfungen geben wird, wo geprüft wird, ob diese Personen im öffentlichen Dienst verbleiben können“.